Umfang der juristischen Vorsorge

Als Rechtsanwältin unterstütze ich Sie bei dem Entschluss Vorsorge zu treffen. In einem gemeinsamen Termin werden alle Fragen geklärt, die Sie zu diesem Thema haben. In entspannter Atmosphäre berate und begleite ich Sie Schritt für Schritt bei der Ausarbeitung Ihrer Wünsche und Vorstellung und bei der Fertigung der passenden Dokumente. Die Kanzlei übernimmt die Meldungen, die Anfertigung von Abschriften und die Verwahrung der Originale. Ebenso kümmert sich die Kanzlei um die regelmäßige Wiedervorlage, um alle Dokumente auf dem jeweils aktuellen Stand zu halten. Im Vorsorgefall stehe ich Ihnen und Ihrer Familie zur Seite, um Ihnen bei der Durchsetzung der Verfügungen zu helfen.


Gerne überprüfe ich auch bestehende Vollmachten und Verfügungen auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtsverbindlichkeit.




Verfügungen




Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung gibt uns das Gesetz die Möglichkeit, selbstbestimmt über die eigene ärztliche Behandlung zu entscheiden.  Die Patientenverfügung wirkt wie ein Brief an alle Ärzte und Pfleger, in welchem wir mitteilen, dass wie gewisse Medikamente, medizinische Apparate und Methoden wünschen oder ablehnen.


Vorsorgevollmacht

Angehörige dürfen die rechtliche Vertretung nicht automatisch übernehmen. Das gilt auch für die eigenen Kinder ab dem 18. Geburtstag. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man allerdings die rechtliche Betreuung über das Gericht vermeiden. Diese Vollmacht ist unter unseren Verfügungen das stärkste Papier, denn es ermöglicht unserer Vertrauensperson, uns in gewissen Bereichen oder im vollen Umfang zu vertreten. Hier geht es um Verträge mit Krankenhäusern oder Ärzten, um Verfahren mit Behörden oder auch um Versicherungen und Rententräger.


Betreuungsverfügung

Mit der Betreuungsverfügung bestimmen wir selbst, wer in Betreuungssachen für uns handelt. Die Betreuungsverfügung wirkt wie ein Brief an die Betreuungsgerichte, in welchem wir mitteilen können, wen wir als unseren Betreuer haben wollen. Auch für Maßgaben für den Betreuer ist Raum in einer Betreuungsverfügung.


Sorgerechtsverfügung

Sollte Eltern etwas zustoßen, übernehmen Großeltern oder nahe Verwandte nicht automatisch die elterliche Sorge für die minderjährigen Kinder. Vielmehr entscheidet das Gericht, wer sich in diesem Fall um die Kinder kümmern soll. Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern einen Vormund für ihre minderjährigen Kinder benennen. Liegt eine Verfügung vor, darf das Gericht nur zum Wohle des Kindes von den Vorgaben abweichen.


Testament

Falls Sie über die Vorsorge hinaus einen Testament errichten möchten, unterstütze ich Sie dabei, Ihre Wünsche rechtssicher festzulegen.




Protokollierung




Der Termin und die Geistesverfassung der Teilnehmenden bei Errichtung der Verfügungen und Vollmachten werden protokolliert. Damit können wir verhindern, dass die Unterlagen wegen verwirrtem Geisteszustand angefochten werden können.




Hinterlegung/Registrierung *

  

   


Damit die Dokumente im Bedarfsfall sicher auffindbar sind, werden sie im Original in der Kanzlei hinterlegt. Sie bekommen eine Kopie, die Sie zu Hause aufbewahren können. Die Verfügungen werden zudem im zentralen Vorsorgeregister registriert, bei dem die Gerichte anfragen, bevor sie einen Betreuer benennen. Sie erhalten vom Vorsorgeregister eine Karte im Kreditkartenformat, die Sie bei sich führen können und auf der ebenfalls auf die Verfügungen und die Betreuer verwiesen wird. Somit können Sie sicher sein, dass Ihre Wünsche zur Kenntnis genommen werden.




Beglaubigungsdienst *

     



Damit die Vorsorgevollmacht auch bei Formgeschäfte ihre Gültigkeit behält, muss sie bei Notaren oder Betreuungsbehörden beglaubigt werden. Sie erhalten von der Kanzlei alle notwendigen Informationen und Anleitungen, um diese Beglaubigung vornehmen zu lassen.

 



Erinnerungsdienst *

   

   

     

Im Laufe der Zeit können sich sowohl die persönliche als auch die juristische Situation ändern. Deshalb sollen die Verfügungen auf den aktuellen Stand gehalten werden. Hierzu erhalten Sie von der Kanzlei alle 2 Jahre eine Erinnerung, um zu prüfen, ob alles noch passt. Selbstverständlich können bei Bedarf auch zwischenzeitlich die Verfügungen geändert werden.




SOS Rufdienst *

        

    

      

Da ein Notfall jederzeit passieren kann, unterhält die Kanzlei einen Rufdienst, den Sie im Notfall 24 Stunden/365 Tage erreichen können.




Vertretung/Verteidigung

 



Sollten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Verfügungen gegenüber Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen aber auch Behörden, Grundbuchämter oder Gerichte Unterstützung brauchen, stehe ich Ihnen selbstverständlich zu Seite.

 




Die mit * gekennzeichneten Dienste erfolgen durch die Vorsorgekanzlei von Herrn Dr. Marimón, Augsburg, die speziell dafür aufgestellt ist und mit der ich zusammenarbeite.

Laurence Wauters

Rechtsanwältin


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85253 Erdweg

(Eisenhofen)

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